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REACH-Verordnung 1907/2006/EG

Information bezüglich Artikel 33 (SVHC-Kandidatenliste)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen als Hersteller von Erzeugnissen gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung 1907/2006/EG mit, dass Sie Produkte und Teile von uns beziehen, die SVHC (Substances of Very High Concern) in Konzentrationen > 0,1% enthalten.
Wir bitten daher um Ihre Kenntnisnahme.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.